Örtliche Bauaufsicht

Örtliche Bauaufsicht

II. FACHBAUAUFSICHT

7. Fachbauaufsicht (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den
behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den
Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches – Kontrolle der Eintragungen der Ausführenden
Mitwirkung bei der Kostenverfolgung

8. Abnahme

Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen, prüfen der von den ausführenden Unternehmen
zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen,
Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

9. Rechnungsprüfung

Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße (Aufmaßliste,
Aufmaßpläne)
Rechnungsprüfungen
Mitwirken bei der Kostenfeststellung