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Örtliche Bauaufsicht

Baustelle Haustechnik

II. Fachbauaufsicht

7. Fachbauaufsicht (Bauüberwachung)

  • Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches – Kontrolle der Eintragungen der Ausführenden
  • Mitwirkung bei der Kostenverfolgung

8. Abnahme

  • Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
  • Teilnahme bei behördlichen Abnahmen, Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

9. Rechnungsprüfung

  • Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße (Aufmaßliste, Aufmaßpläne)
  • Rechnungsprüfungen
  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung