Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den
behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen,
den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches – Kontrolle der Eintragungen der
Ausführenden
Mitwirkung bei der Kostenverfolgung
8. Abnahme
Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen, Prüfen der von den ausführenden
Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen,
Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel
9. Rechnungsprüfung
Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße
(Aufmaßliste, Aufmaßpläne)