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Haustechnikplanung

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Haustechnikplanung an. So planen wir:

I. Planungsleistungen

1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  • Klärung der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
  • Analyse der Grundlagenermittlung
  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigsten Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchungen der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
  • Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für Anlagen
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenprognose
  • Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

  • Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) als Folgeleistung zur Leistungsphase 1 und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegen der Systeme und Anlagenteile, Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen)
  • Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen)
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung

3. Bewilligungsplanung (Einreichplanung)

  • Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen als Folgeleistungen zu den Leistungsphasen 1 und 2 für die nach den öffentlich- rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang
  • Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden

4. Projektplanung

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 2 und 3 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen als Grundlage für die Montageplanung für die ausführenden Firmen
  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
  • Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen – das heißt Bauangaben, soweit statisch erforderlich

5. Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)

  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsgruppen

6. Mitwirken bei der Vergabe

  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Leistungsgruppen
  • Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern in fachtechnischen Fragen
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung in fachtechnischen Fragen

II. Fachbauaufsicht

Die Leistungsphasen 7 bis 9 (Fachbauaufsicht, Abnahme, Rechnungsprüfung) sind unter Örtliche Bauaufsicht beschrieben.

Für Preisauskünfte stehen wir nach einer Analyse der Aufgabenstellung gerne zur Verfügung!