Haustechnikplanung
Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Haustechnikplanung an. So planen wir:
I. Planungsleistungen
1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Klärung der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
- Analyse der Grundlagenermittlung
- Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigsten Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchungen der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für Anlagen
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenprognose
- Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) als Folgeleistung zur Leistungsphase 1 und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
- Festlegen der Systeme und Anlagenteile, Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen)
- Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen)
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenschätzung
3. Bewilligungsplanung (Einreichplanung)
- Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen als Folgeleistungen zu den Leistungsphasen 1 und 2 für die nach den öffentlich- rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen
- Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang
- Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden
4. Projektplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 2 und 3 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen als Grundlage für die Montageplanung für die ausführenden Firmen
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
- Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen – das heißt Bauangaben, soweit statisch erforderlich
5. Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsgruppen
6. Mitwirken bei der Vergabe
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Leistungsgruppen
- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern in fachtechnischen Fragen
- Mitwirken bei der Auftragserteilung in fachtechnischen Fragen
II. Fachbauaufsicht
Die Leistungsphasen 7 bis 9 (Fachbauaufsicht, Abnahme, Rechnungsprüfung) sind unter Örtliche Bauaufsicht beschrieben.
Für Preisauskünfte stehen wir nach einer Analyse der Aufgabenstellung gerne zur Verfügung!